Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schaeffler Digitale Services
Die Leistungen von Schaeffler in Form von Zustandsüberwachungs-, Analyse- und Prognosedienstleistungen (nachfolgend "Leistungen") gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie gegenüber in ihrer Eigenschaft als Unternehmer für Zwecke der Umsatzsteuer auftretenden öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend gemeinsam "Kunde" genannt) werden von Schaeffler ausschließlich auf Grundlage der im folgenden aufgeführten Bedingungen (nachfolgend "AGB") erbracht.
1 Vertragsabschluss
1.1 Der Vertrag über die Leistungen auf der Grundlage dieser AGB ("nachfolgend Service Vertrag") sowie alle Änderungen, Zusatzvereinbarungen oder sonstigen Vereinbarungen treten in Kraft, wenn1.1.1 entweder die Zustimmung zu den AGB bestätigt wurde, indem auf der für das Abonnement der Schaeffler Digitale Services (nachfolgend „Services“) zur Verfügung gestellten Schaeffler-Website (nachfolgend „Digitales Kundenportal“) durch Anklicken einer Check-Box angegeben wurde, dass der Kunde die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Das Vertragsverhältnis wird von Schaeffler durch eine Bestätigungs-E-Mail an die E-Mail-Adresse des Kunden, die bei der Registrierung für den individuellen Kundenbereich angegeben wurde, bestätigt. Mit Erhalt der Bestätigung von Schaeffler und/oder der Annahme der bestellten Leistungen gelten die AGB als vom Kunden angenommen; oder
1.1.2 ein Vertrag, der diese AGB als Anlage enthält (nachfolgend "Vereinbarung") in schriftlicher Form durch Unterzeichnung von Schaeffler und durch den Kunden als Vertragsparteien geschlossen wurde.
1.2 Abhängig von den Services und der von Schaeffler angebotenen Produktlösung ist es dem Kunden gestattet, (i) die Services für den eigenen internen Gebrauch zu nutzen oder (ii) die Services als Dienstleister für die Analyse von Daten seiner eigenen Kunden zu nutzen und dabei die Ergebnisse der von Schaeffler zur Verfügung gestellten Leistungen an seine eigenen Kunden als eigene vertragliche Verpflichtung auf der Grundlage eines zwischen dem Kunden und seinem eigenen Kunden abgeschlossenen Vertrages weiterzugeben und bereitzustellen, soweit in der Beschreibung der jeweiligen Services nichts anderes geregelt ist.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von Schaeffler nicht anerkannt. Derartigen Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden weder durch die Annahme eines Auftrags noch durch andere Umstände, die eine Zustimmung implizieren könnten, Bestandteil des Service Vertrages. Der Umfang und Inhalt der Leistungen richtet sich ausschließlich nach Umfang und Inhalt, den der Kunde im Digitalen Kundenportal ausgewählt hat oder nach der Festlegung in der unterzeichneten Vereinbarung.
1.4 Werden die Services zusammen mit von Schaeffler gelieferten Hardwareprodukten erbracht, so erfolgt Verkauf und Lieferung dieser Produkte ausschließlich (i) auf Grundlage der im Digitalen Kundenportal angegebenen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Schaeffler, soweit nicht ein gesonderter Rahmenvertrag besteht, (ii) auf Basis der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Schaeffler, die Bestandteil der Vereinbarung sind oder (iii) auf Grundlage der in der Vereinbarung festgelegten Bestimmungen. Die auf die Verwendung und den Einsatz der Produkte und ihrer Komponenten bezogenen Regelungen dieser AGB finden stets Anwendung, unabhängig davon ob die Produkte vor, ohne, gleichzeitig mit oder nach dem Abschluss eines Service Vertrages vom Kunden bestellt werden.
2 Arten von Schaeffler Digitale Services
Der Kunde kann zwischen mehreren Arten von Services und verschiedenen Abonnementmodellen wählen. Detaillierte Beschreibungen des jeweiligen Leistungsumfangs und der geltenden Preis- und Zahlungsbedingungen sind im Digitalen Kundenportal oder in der Vereinbarung und ihren Anhängen aufgeführt.Schaeffler kann jederzeit den Inhalt der Services nach eigenem Ermessen einseitig ändern, aktualisieren oder erweitern. Im Falle funktionaler Aktualisierungen mit Auswirkungen auf die Leistungsmerkmale, die eine Anpassung auf Seiten des Kunden erfordern, wird der Kunde per E-Mail innerhalb von 60 (sechzig) Tagen vor Inkrafttreten der Änderung über die Änderung informiert. Es wird auf das Kündigungsrecht des Kunden gemäß Ziffer 11.2 hingewiesen. Dieses Kündigungsrecht ist das einzige Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf die Ergänzung, Änderung oder Erweiterung des Inhalts. Insbesondere hat der Kunde kein Recht auf Rückerstattung gezahlter Gebühren.
3 Pflichten Kunde
3.1 Für die Leistungserbringung stellt der Kunde die von Schaeffler in der Leistungsbeschreibung im Digitalen Kundenportal oder im Vertrag spezifizierten Daten zur Verfügung. Der Kunde wird diese Daten über die in der Leistungsbeschreibung angegebene technische Schnittstelle an Schaeffler übermitteln. Diese Daten werden von Schaeffler ausgewertet. Ohne angemessene Datenbereitstellung ist Schaeffler zu keiner Leistung verpflichtet.3.2 Der Kunde ist verpflichtet auf seine Kosten bei der Erbringung der Leistungen im erforderlichen Umfang mitzuwirken, insbesondere technische Unterstützung im erforderlichen Umfang zu leisten.
Für den Fall, dass der Kunde die Leistungen in Verbindung mit Dienstleistungen Dritter (einschließlich, jedoch ohne Beschränkung auf Zustandsüberwachungsdienste) oder mit von Dritten bereitgestellten Geräten ("Fremdleistungen Dritter") nutzen möchte, ist der Kunde dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Leistungen keine Rechte des Dritten, der dem Kunden die Fremdleistungen Dritter bereitstellt, verletzt. Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass Schaeffler die Daten, die Schaeffler aus den Leistungen im Zusammenhang mit den Fremdleistungen Dritter erlangt, gemäß Ziffer 5 verwenden kann. Der Kunde hat Schaeffler von allen Ansprüchen, Schäden und Verlusten freizustellen, die Dritte gegenüber Schaeffler aufgrund der Verletzung ihrer Rechte an ihren Fremdleistungen Dritter geltend machen.
3.3 Der Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet:
3.3.1 Stets genaue, vollständige, aktuelle und richtige Informationen bereitzustellen, insbesondere alle Daten, die Schaeffler benötigt, um den Kunden in den IT-Systemen von Schaeffler anzulegen und alle Daten, die für die Nutzung der Digital-Service-Lösungen von Schaeffler erforderlich sind;
3.3.2 Ausschließlich und stets vollständige, genaue und richtige Daten (vor allem mit korrekter Struktur, richtigem Format, fehlerfrei und inhaltlich richtig, insbesondere - ohne sich darauf zu beschränken - wenn diese von Sensoren oder anderen Messgeräten Dritter erfasst werden) für die Erbringung der Leistungen, wie sie von Schaeffler in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, zur Verfügung zu stellen (nachfolgend „Daten“);
3.3.3 Schaeffler ab Beginn der Laufzeit des Service Vertrages Zugang zu den Daten zu gewähren;
3.3.4 Einen Administrator zu benennen, der, falls notwendig, dafür verantwortlich ist, Anmeldedetails für die Mitarbeiter des Kunden als zusätzliche Benutzer der Services einzurichten und die Mitarbeiter zu verpflichten, ihre individuellen Anmeldedaten vertraulich zu behandeln.
3.4 Der Kunde darf nicht:
3.4.1 Durch die Nutzung der Leistungen in irgendeiner Weise gegen geltendes Recht verstoßen oder sich rechtswidrig verhalten;
3.4.2 Schaeffler Informationen zur Verfügung stellen, die Material enthalten, das durch geistige Eigentumsrechte, einschließlich Urheber- oder Markenrechte, oder durch Geheimhaltungsvereinbarungen geschützt ist, außer der Kunde ist dazu berechtigt;
3.4.3 Schaeffler Daten Dritter zur Verfügung stellen, ohne dazu befugt zu sein, Schaeffler gemäß Ziffer 5 Zugang zu diesen Daten zu gewähren;
3.4.4 Die Services im Namen von Schaeffler an Dritte weiterveräußern; es wird klargestellt, dass der Kunde im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftsbeziehung zu seinen eigenen Kunden nicht als Vertreter von Schaeffler auftreten und keine Verträge im Namen von Schaeffler abschließen darf;
3.4.5 Die Ergebnisse der Leistungen an Dritte weitergeben oder lizenzieren, es sei denn, (i) der Dritte ist Kunde des Kunden und der Kunde tritt in dieser Geschäftsbeziehung als selbständiger Dienstleister auf, oder (ii) Schaeffler hat dem vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt;
3.4.6 Viren, Trojaner, Würmer, Malware, Ransomware oder ähnliche schädliche Codes, Software oder Programme übermitteln, welche die IT-Infrastruktur von Schaeffler oder verbundener Unternehmen oder Hardware oder das Eigentum Dritter schädigen können;
3.4.7 Die Rechte von Schaeffler oder anderer Kunden oder von Dritten durch Verleumdung, Beschimpfung, Belästigung oder durch ein anderes nach geltendem Recht rechtswidriges Verhalten verletzen;
3.4.8 Informationen über Schaeffler, verbundene Schaeffler Unternehmen oder andere Kunden, welche die Digitalen Dienste nutzen, stehlen oder anderweitig ohne Erlaubnis sammeln.
3.5 Wenn in der von Schaeffler gelieferten Hardware eine SIM-Karte vorinstalliert zur Verfügung gestellt wird, ist nur Schaeffler dazu berechtigt, die SIM-Karte für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden zu nutzen, damit der Kunde die Leistungen allein für den eigenen internen Gebrauch der Leistungen verwenden kann. Dieses Nutzungsrecht an der SIM-Karte wird nicht auf den Kunden übertragen. Kunden, die als Dienstleister auftreten, müssen SIM-Karten bei Bedarf in eigener Verantwortung und in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erwerben und die geltenden Telekommunikationsgesetze in jeder Hinsicht berücksichtigen und einhalten.
3.6 Schaeffler behält sich vor, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, wenn der Kunde seine Mitwirkung unterlässt oder seine Pflichten verletzt. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt. Der Kunde haftet insbesondere für die Richtigkeit der Schaeffler zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen oder sonstigen Informationen, auch im Hinblick auf etwaige damit verbundene Rechte Dritter.
4 Preise
4.1 Die Preise für die Services und die verschiedenen Abonnement-Modelle, insbesondere die Abonnement- und Nutzungsgebühren, werden auf dem Digitalen Kundenportal oder in der Vereinbarung angegeben bzw. geregelt und hängen von der gewählten Art der Services ab.4.2 Sollte eine Mehrwertsteuer oder vergleichbare Umsatzsteuer fällig werden, so ist diese ausdrücklich in der Rechnung in der zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Höhe ausgewiesen und vom Kunden zusätzlich zum Nettopreis zu zahlen.
5 Daten
5.1 Die Services erfolgen auf der Grundlage von Daten, die Schaeffler vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, wie in diesen AGB festgelegt und vereinbart. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Daten Schaeffler zur Wartung, Verbesserung oder Weiterentwicklung der Services, auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz, zur Verfügung stehen. Schaeffler ist es in diesem Zusammenhang ausdrücklich gestattet, die Daten weltweit, unbefristet, unwiderruflich, nicht-exklusiv, unentgeltlich, unterlizenzierbar und übertragbar uneingeschränkt zu nutzen und zu verwerten bzw. nutzen und verwerten zu lassen. Schaeffler darf die Daten anderen Unternehmen der Schaeffler Gruppe und/oder Subunternehmern von Schaeffler nur insoweit zur Verfügung stellen, wie dies für die Leistungen, die Wartung, die Verbesserung oder die Weiterentwicklung der Services erforderlich ist.5.2 Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, Schaeffler die Daten zur Verfügung zu stellen und die in Ziffer 5.1 beschriebenen Rechte einzuräumen, insbesondere wenn die Daten dem Kunden von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde stellt Schaeffler von allen Ansprüchen, Schäden oder Verlusten frei, die Behörden oder Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte, von Gesetzen oder sonstiger Vorschriften durch die Bereitstellung von Daten, die Einräumung von Rechten oder die Nutzung der Daten gegen Schaeffler geltend machen.
5.3 Für den Fall, dass der Kunde oder Schaeffler den Service Vertrag kündigt, ist Schaeffler berechtigt, die bei Schaeffler oder bei Dienstleistern von Schaeffler gespeicherten Daten in ihrer aktuellen Form aufzubewahren. Schaeffler oder die mit Schaeffler verbundenen Unternehmen sind uneingeschränkt berechtigt, die Daten für die in Ziffer 5.1 genannten Zwecke weiterzuverwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Auszug oder eine Übersicht über die von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu verlangen und hat im Falle der Vertragsbeendigung kein Recht auf Löschung oder Rückgabe der Daten, mit Ausnahme personenbezogener Daten.
5.4 Die Vertragsparteien treffen geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, um die Daten zu schützen.
5.5 Die Ziffern 5.1, 5.2 und 5.3 gelten nicht, wenn es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt. Personenbezogene Daten sind Daten, die nach dem anwendbaren Recht am Sitz von Schaeffler, im Einzelfall am Sitz des Kunden oder am Ort des Betriebs der Anlagen des Kunden als personenbezogene Daten gelten und daher unter einem besonderen rechtlichen Schutz stehen. Soweit es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt, halten beide Parteien das geltende Datenschutzrecht ein und vereinbaren einvernehmlich weitere Schritte zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzes.
5.6 Daten, die das geistige Eigentum im Zusammenhang mit Schaeffler-Produkten betreffen können, sind Eigentum von Schaeffler.
6 Leistung und Leistungszeiten
6.1 Die Leistungen werden im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten von Schaeffler und wie in der im Digitalen Kundenportal abrufbaren Leistungsbeschreibung oder in der Vereinbarung festgelegt erbracht. Service Levels sind nur dann verbindlich, wenn sie von Schaeffler in der Leistungsbeschreibung im Digitalen Kundenportal ausdrücklich spezifiziert und bestätigt oder wenn sie in der Vereinbarung ausdrücklich vereinbart werden.Die Leistungen werden nur auf Grundlage richtiger Daten erbracht, wie sie in diesen AGB und in der Leistungsbeschreibung spezifiziert sind.
6.2 Die Leistungen von Schaeffler sind Dienstleistungen.
Schaeffler übernimmt keine Verantwortung für das Erreichen bestimmter Ergebnisse oder für eine bestimmte Art von Erfolg im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen.
Weiterhin übernimmt Schaeffler keine Verantwortung für Ergebnisse und ist nicht zur Leistung verpflichtet in Bezug auf Daten, die nicht den vereinbarten Schaeffler-Spezifikationen entsprechen und/oder die nicht richtig, genau und vollständig sind.
Die Services werden auf Grundlage der vom Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung gestellten Daten und anderer Informationen erbracht. Die Ergebnisse der Services, die insbesondere stochastische Wahrscheinlichkeiten beinhalten, dienen nur dem Zweck, Entscheidungen des Kunden zu unterstützen. Der Kunde ist allein verantwortlich für jede Entscheidung, die er auf der Grundlage oder im Zusammenhang mit unseren Leistungen und den Ergebnissen der Services trifft.
Schaeffler ist berechtigt, die Leistungen im Wege der Unterbeauftragung (Subunternehmer, Lieferanten) zu erbringen. Es steht den Parteien frei, in einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung etwas anderes zu vereinbaren.
6.3 Eine Frist für die Fertigstellung der Leistungen ist nur dann verbindlich, wenn eine solche Verbindlichkeit ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart oder von Schaeffler ausdrücklich bestätigt wurde. In jedem Fall stehen Fristen unter dem Vorbehalt der beiderseitigen Klärung aller mit der Leistung zusammenhängenden Fragen sowie dem Erfordernis der rechtzeitigen Mitwirkung und technischen Unterstützung des Kunden.
6.4 Im Falle unvorhergesehener oder unvermeidbarer Ereignisse bei der Leistungserbringung sowie im Falle von Hindernissen wie höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder sonstigen Störungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb der Subunternehmer oder Lieferanten von Schaeffler sowie im Falle einer verspäteten Lieferung oder verspäteten Leistung durch Zulieferer oder Subunternehmer von Schaeffler ist Schaeffler berechtigt, die Leistungszeit um einen entsprechenden Zeitraum zu verlängern, der dem Zeitraum des Hindernisses entspricht. Beginn und Ende derartiger Umstände werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
6.5 Der Kunde ist berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu verlangen, soweit Schaeffler in Verzug ist und dem Kunden hieraus ein Schaden entstanden ist. Eine Verspätung liegt vor, wenn das für die Services genutzte System nicht wie in den von Schaeffler ausdrücklich spezifizierten und bestätigten Service Levels vereinbart zur Verfügung steht oder wenn die Leistungsergebnisse dem Kunden nicht innerhalb der mit ihm vereinbarten "Reaktionszeit" zur Verfügung gestellt werden. Die Entschädigung beträgt für jeden Tag der Verspätung 0,5 % des Wertes des jeweiligen Service (vereinbarter Preis für Service), insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Wertes des jeweiligen Service (festgelegter Preis für Service), der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden konnte. Alle weiteren Ansprüche im Zusammenhang mit der Verspätung ergeben sich abschließend aus Ziffer 11. Der Kunde kann im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen vom Service Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die Verzögerung der Leistung von Schaeffler zu vertreten ist. Der jeweilige Service im Sinne dieses Absatzes umfasst nicht den Wert der gelieferten Hardware, die zusammen mit den Services (z.B. als "Bundle" usw.) verkauft werden.
6.6 Die Einhaltung etwaiger Fristen für die Leistungen setzt den rechtzeitigen Erhalt sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen, die ordnungsgemäße Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Leistungsfristen in angemessenem Umfang entsprechend.
6.7 Alle Rechte, die sich aus einer verspäteten Leistung ergeben, können vom Kunden erst dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde die Verspätung mitgeteilt und eine angemessene Frist für die Erfüllung gesetzt hat und die Frist abgelaufen ist.
6.8 Jede Teilleistung ist in angemessenem Umfang zulässig und kann als solche in Rechnung gestellt werden.
6.9 Alle Rechte an den Ergebnissen der Leistungen stehen Schaeffler zu. Der Kunde hat das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, die Ergebnisse für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, die Ergebnisse an seine eigenen Kunden weiterzugeben, wenn der Kunde die Services als Dienstleister nutzt. Die Weitergabe oder Lizenzierung der Ergebnisse an andere Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde hat kein Recht oder Eigentum an diesen Ergebnissen.
7 Höhere Gewalt
7.1 Für den Fall, dass ein Umstand höherer Gewalt die Vertragserfüllung erheblich erschwert oder die ordnungsgemäße Vertragserfüllung vorübergehend verhindert oder unmöglich macht, haftet Schaeffler nicht. Als höhere Gewalt gelten alle für Schaeffler oder den Kunden nicht vorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Schaeffler liegen und nach Vertragsabschluss eintreten, insbesondere Betriebsstörungen jeder Art, Feuer, Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, Wetter, Überschwemmungen, Krieg und andere militärische Auseinandersetzungen, Aufstände, Terrorismus, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Arbeitskräftemangel, Energie- oder Rohstoffmangel, Verzögerungen, die sich aus der Erteilung notwendiger behördlicher Genehmigungen ergeben oder daraus resultierende Maßnahmen einer Behörde/Staatsregierung, Embargos, Beschränkungen oder Sanktionen aufgrund von Exportkontrollvorschriften oder die unvorhergesehene Erhöhung des Risikos, dass die Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Service Vertrag oder einer Vereinbarung zur Verhängung von Sanktionen führt oder führen könnte (z. B. Sekundärsanktionen).7.2 Soweit Schaeffler durch höhere Gewalt an der Erbringung der vertraglichen Leistungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverletzung und etwaige vertragliche Fristen verlängern sich entsprechend um einen angemessenen Zeitraum. Gleiches gilt, soweit sich die Leistung eines Dritten gegenüber Schaeffler durch ein Ereignis höherer Gewalt verzögert.
8 Zahlung
8.1 Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug auf eines unserer Bankkonten unter Verwendung der von uns unterstützten Zahlungsmethoden zu erfolgen, sofern nicht im Einzelfall abweichende Zahlungsbedingungen mit dem Kunden vereinbart sind. Abhängig von den Zahlungsmitteln oder der Beteiligung von Zahlungsdienstleistern können unterschiedliche Zahlungsbedingungen gelten, die auf dem Digitalen Kundenportal bekannt gegeben oder in der Vereinbarung vereinbart werden. Eine Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, sofern der Kunde nicht das Gegenteil nachweisen kann.8.2 Der Kunde gilt in Bezug auf jede Zahlung als in Verzug, sobald er mit einem Zahlungstermin in Verzug gerät, es sei denn, der Zahlungsverzug ist auf Umstände zurückzuführen, die der Kunde nicht zu vertreten hat.
8.3 Die Zahlung ist in voller Höhe ohne Abzüge zu leisten, es sei denn, der Kunde ist gesetzlich verpflichtet, von der an Schaeffler zu zahlenden Summe Quellensteuer (Einkommensteuer) abzuziehen. Der Kunde wird mit Schaeffler zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass der gesetzlich oder im Hinblick auf Doppelbesteuerungsabkommen vorgeschriebene Quellensteuerbetrag so gering wie möglich gehalten wird und Schaeffler über den einbehaltenen Betrag eine Steuerentlastung erreicht. Soweit nach dem jeweiligen zwingenden Recht erforderlich, wird der Kunde die entsprechenden Steuern einbehalten und nach Maßgabe des anwendbaren Rechts ordnungsgemäß an die zuständigen Finanzbehörden abführen. In diesem Fall hat der Kunde an Schaeffler die Originale der entsprechenden Steuerzahlungsbescheinigungen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
8.4 Alle anderen lokalen Steuern (einschließlich Umsatz-, Verbrauchs- und Gewerbesteuer), Zölle oder andere staatliche Abgaben jeglicher Art sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde muss die Zahlung um einen Betrag "hochrechnen", so dass die hochgerechnete Zahlung abzüglich der Steuern, Abgaben oder Gebühren dem geschuldeten Betrag entspricht, wenn keine derartigen Steuern, Abgaben oder Gebühren zu Lasten des Betrages der Services erhoben werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf eine Gegenforderung auszuüben, es sei denn, eine solche Forderung wurde durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil bestätigt oder eine solche Forderung ist unbestritten.
9 Gewährleistung
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist und soweit die Leistungen von Schaeffler die Erbringung einer Dienstleistung sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit den folgenden Änderungen:9.2 Schaeffler erbringt die Leistungen in Übereinstimmung mit angemessenen professionellen Standards.
9.3 Schaeffler übernimmt keine Gewähr für die Nutzbarkeit oder Marktgängigkeit der Ergebnisse der Services für die Zwecke des Kunden. Schaeffler gewährleistet vor allem nicht, dass die Leistungen und die Ergebnisse ausfallsicher, ununterbrochen verfügbar und/oder fehlerfrei sind.
10 Vertraulichkeit
10.1 Die Parteien behandeln sämtliche von der anderen Partei erhaltenen Informationen vertraulich. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei zum Zeitpunkt des Erhalts bereits auf rechtmäßigem Wege ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt sind oder für Informationen, von denen die empfangende Partei später auf rechtmäßigem Wege ohne Geheimhaltungspflicht Kenntnis erlangt oder für Informationen, die ohne Vertragsverletzung durch eine der Parteien allgemein bekannt sind oder werden oder für Informationen, die von einer Partei ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen unabhängig entwickelt wurden. Es besteht auch keine Verpflichtung zur Geheimhaltung von Informationen, soweit die empfangende Partei aufgrund einer Anordnung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder durch Gesetz zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist.10.2 Jede Partei ist berechtigt, solche Informationen an ihre verbundenen Unternehmen weiterzugeben, soweit diese an vergleichbare Geheimhaltungspflichten gebunden sind, wobei die Partei, welche die Informationen weitergibt, der anderen Partei gegenüber direkt für jede Verletzung dieser Pflichten durch ein verbundenes Unternehmen haftet.
10.3 Jede Partei behält ihr Eigentumsrecht und alle Rechte an Unterlagen und Datenträgern, die der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden. Die Vervielfältigung oder Weitergabe solcher Unterlagen oder Datenträger ist nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig, die diese zur Verfügung stellt.
10.4 Keine dieser Bestimmungen schränkt das Recht von Schaeffler ein, die Daten wie in diesen AGB beschrieben zu nutzen und zu verwerten oder die durch die Nutzung dieser Daten durch Schaeffler erzielten Ergebnisse für die in Ziffer 5.1 genannten Zwecke zu nutzen und zu verwerten.
11 Laufzeit und Kündigung
11.1 Der gemäß Ziffer 1 abgeschlossene Service Vertrag hat die Laufzeit oder die Mindestlaufzeit (i) wie in den Bestimmungen zur Vertragslaufzeit für das gewählte Abonnement-Modell im Digitalen Kundenportal festgelegt oder (ii) wie in der Vereinbarung geregelt. Während der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung des Service Vertrages ausgeschlossen; der Service Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um denjenigen weiteren Zeitraum, wie in den Abonnementlaufzeit-Details im Digitalen Kundenportal angegeben oder wie in der Vereinbarung geregelt, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder zum Ende eines Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Wenn das Abonnement-Modell eine unbefristete Laufzeit vorsieht, kann der Kunde den Service Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.11.2 Der Kunde ist berechtigt, den Service Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde mit Änderungen der Services nicht einverstanden ist, die dem Kunden gemäß Ziffer 2.1 dieser AGB mitgeteilt wurden. Schaeffler ist berechtigt, den Service Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne eigene Haftung gegenüber dem Kunden zu kündigen, wenn Schaeffler nach eigenem Ermessen feststellt, dass Exportkontrollvorschriften oder interne Ausfuhrkontrollbestimmungen von Schaeffler, die auf solchen Exportkontrollvorschriften basieren, oder Änderungen solcher Exportkontrollvorschriften (i) die Erbringung von Services unmöglich machen und die Erbringung auf absehbare Zeit nach vernünftigen Erwägungen unmöglich erscheint oder (ii) wenn nach einseitigem Ermessen von Schaeffler die Gefahr besteht, dass für die Erbringung von Services oder die Erfüllung anderer Verpflichtungen aus diesem Service Vertrag Sanktionen auferlegt werden könnten.
11.3 Schaeffler ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde gegen Bestimmungen des Service Vertrages verstößt. Schaeffler ist insbesondere zur sofortigen Vertragskündigung berechtigt, wenn der Kunde von Schaeffler bereitgestellte Hardware mit installierten SIM-Karten an Dritte weitergibt.
11.4 Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.5 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (E-Mail ausreichend an die E-Mail-Adresse, die der Kunde bei der Registrierung angegeben hat bzw. die von Schaeffler im Digitalen Kundenportal angegeben wurde).
11.6 Für den Fall, dass gegen die Bestimmungen dieser AGB verstoßen wurde und Schaeffler den Service Vertrag gekündigt hat, hat der Kunde keine Ansprüche auf Rückerstattung. Schaeffler haftet in diesen Fällen nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Beendigung des Service Vertrages entstehen.
12 Haftung
12.1 Soweit nicht anders vereinbart, unterliegt die Haftung von Schaeffler, gleich aus welchem Rechtsgrund und unabhängig von gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, folgenden Beschränkungen und Ausschlüssen, die auch für Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer von Schaeffler und sonstige Dritte gelten, mit denen Schaeffler im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zusammenarbeitet.12.2 Ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Kunden wegen einer Pflichtverletzung besteht nicht, es sei denn, die Pflichtverletzung ist auf ein vorsätzliches Verhalten von Schaeffler zurückzuführen. Andere Kündigungsrechte des Kunden aufgrund einer Pflichtverletzung sind ausgeschlossen.
12.3 Schaeffler ist zum Schadenersatz verpflichtet, soweit Schaeffler vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Schaeffler nur in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden infolge der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), hier jedoch mit der Maßgabe dass die Haftung von Schaeffler der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Schaeffler geht davon aus, dass der vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schaden bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht den Preis des jeweils vereinbarten Service nicht übersteigt. Der Kunde wird Schaeffler in jedem Fall ausdrücklich darauf hinweisen, wenn diese Annahme nicht zutrifft. Die Haftung von Schaeffler für Schäden bei Verletzung einer wesentlichen Kardinalpflicht ist daher im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf die Höhe des Preises des vereinbarten Service beschränkt.
12.4 Die Services werden auf der Grundlage von Netzen, Diensten und/oder Komponenten von Drittbetreibern oder Lieferanten bereitgestellt. Während Schaeffler alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen wird, um die für die Erbringung der Services erforderliche Verfügbarkeit der Konnektivität aufrechtzuerhalten, übernimmt Schaeffler keine Haftung für Ausfälle oder Störungen bei der Erbringung der Services, die auf Ausfällen oder sonstigen Störungen in den öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder auf fehlerhaften Produkten oder Komponenten von Lieferanten beruhen, die zur Übertragung der erforderlichen M2M-Kommunikation genutzt werden. Eine Haftung von Schaeffler für Daten, die nicht richtig, vollständig, oder genau sind oder die nicht den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen an die Daten entsprechen, ist ausgeschlossen.
12.5 12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Schaeffler einen Mangel arglistig verschwiegen hat, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Service sowie für Ansprüche des Kunden nach dem anwendbaren Produkthaftungsgesetz.
13 Garantie und Unmöglichkeit
13.1 Die Angaben in Schaeffler’s Katalogen, Druckschriften, Typenlisten, Datenblättern und sonstigen Werbemitteln oder in Spezifikationen, Lastenheften, technischen Lieferbedingungen, in Zertifikaten (z. B. Certificate of Compliance), sonstigen Formularen, Dokumentationen oder auf der Anmeldeseite für Schaeffler´s Digitale Services auf der Schaeffler Webseite stellen in keinem Fall eine über den üblichen Umfang einer Gewährleistung hinausgehende Garantie dar. Alle Angaben zur Zuverlässigkeit (Lebensdauer, Langzeitstabilität etc.) sind statistisch ermittelte Mittelwerte. Diese sind nach bestem Wissen und Gewissen berechnet, Abweichungen sind im Einzelfall vorbehalten.13.2 Die Leistungen werden im Umfang unserer vorhandenen technischen und operativen Fähigkeiten erbracht.
14 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, Schaeffler und seine Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Vertreter von allen Klagen, Ansprüchen, Forderungen, Kosten, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Schäden Dritter (nachfolgend „Ansprüche“) freizustellen, die im Zusammenhang stehen (i) mit einer Verletzung dieser AGB durch den Kunden oder (ii) mit einer Verletzung von Rechten Dritter oder des anwendbaren Rechts durch den Kunden. Werden gegen Schaeffler Ansprüche gemäß dieser Ziffer geltend gemacht, wird Schaeffler den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigen; das Versäumnis der unverzüglichen Benachrichtigung entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen gemäß dieser Ziffer, es sei denn, der Kunde ist durch dieses Versäumnis tatsächlich und wesentlich beeinträchtigt worden. Der Kunde darf Ansprüche nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Schaeffler begleichen.15 Verjährung
Die allgemeine Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche des Kunden, insbesondere für Ansprüche aus Mängeln oder Rechtsmängeln im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen, beträgt 12 Monate ab Erbringung der Leistung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Abnahme.16 Exportkontrolle
16.1 Soweit das Geschäft mit Produkten, Technologie, Software, Dienstleistungen oder sonstigen Warenerzeugnissen von Schaeffler (Schaeffler-Güter) betroffen ist, hält der Kunde die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften und -gesetze der Europäischen Union (EU), der Vereinigten Staaten von Amerika (US/USA) und anderer Rechtsordnungen (Exportkontrollvorschriften) ein.Der Kunde wird Schaeffler im Voraus informieren und alle Informationen zur Verfügung stellen (inkl. Endverbleib), die zur Einhaltung der Exportkontrollvorschriften durch Schaeffler erforderlich sind, insbesondere wenn Produkte, Technologie, Software, Dienstleistungen und sonstigen Warenerzeugnisse von Schaeffler (Schaeffler-Güter) bestellt werden für die Verwendung im Zusammenhang mit
a. einem Land oder Territorium, einer natürlichen oder juristischen Person, das/die Beschränkungen oder Verboten nach den EU, US oder anderen anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften unterliegt/unterliegen oder
b. der Konstruktion, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von militärischen oder nuklearen Gütern, chemischen oder biologischen Waffen, Raketen-, Raum- oder Luftfahrzeuganwendungen und Trägersystemen hierfür.
16.2 Schaeffler informiert den Kunden
a. dass das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums Schaeffler als US-Person im Sinne der Sanktionsvorschriften bezüglich des Iran ("ITSR") und Kuba ("CACR") behandelt und
b. dass deshalb Schaeffler-Güter - ohne vorherige Genehmigung der zuständigen US-Regierungsbehörden und im Einklang mit den anwendbaren AntiBoykott Verordnungen - weder direkt noch indirekt in Ländern oder Gebieten verwendet, geliefert, exportiert, reexportiert, verkauft oder anderweitig übertragen werden dürfen, die Beschränkungen oder Sanktionen der US-Regierung oder einer Person oder Einrichtung unterliegen, die auf einer von der US-Regierung geführten Sanktionsliste stehen.
16.3 Die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch Schaeffler steht unter dem Vorbehalt, dass die anwendbaren Exportkontrollvorschriften nicht entgegenstehen. Schaeffler ist in einem solchen Fall daher insbesondere berechtigt, die Vertragserfüllung ohne jede Haftung gegenüber dem Kunden zu verweigern oder zurückzuhalten.
17 Schlussbestimmungen
17.1 Sämtliche Differenzen oder Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben, werden durch gütliche Einigung der Parteien beigelegt. Ein Einigungsversuch gilt als gescheitert, sobald eine der Parteien die andere Partei schriftlich davon in Kenntnis setzt.17.2 Sind sämtliche Einigungsversuche gescheitert, werden die Streitigkeiten nach der Schlichtungs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer in Paris (Schiedsordnung) von drei gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens ist Zürich, Schweiz. Das Verfahrensrecht dieses Ortes findet Anwendung, wenn die Schiedsgerichtsordnung nicht anwendbar ist. Der Schiedsspruch ist schriftlich zu begründen. Das Schiedsgericht entscheidet über die Frage der Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens. Die im Schiedsgerichtsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch.
17.3 Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Schweiz Anwendung.
17.4 Jedes Unterlassen oder teilweise Unterlassen oder das Versäumnis, ein Recht aus diesem Service Vertrag rechtzeitig geltend zu machen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder ein anderes Recht dar.
17.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall werden die Parteien eine unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Lücke.
17.6 Bitte beachten Sie, dass wir personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Geschäftsverkehrs speichern und verarbeiten.